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Informationen zu CITES

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora– auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen – ist ein internationales Programm zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.

Von Januar 2017 bis Dezember 2019 unterlagen einige Holzarten, die unter anderem auch beim Bau von Musikinstrumenten verwendet werden, strengen Verkaufs- und Exportbestimmungen.

Auf der 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz (August 2019) wurden aber bestimmte Ausnahmen beschlossen, die für "fertige Musikinstrumente", "fertige Musikinstrumententeile" und "fertiges Musikinstrumentenzubehör" gelten, wenn sie aus Holz von Arten der Gattung Dalbergia spp. (Palisander/Rosewood) oder aus Holz der drei Bubinga-Arten Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana oder Guibourtia demeusei hergestellt wurden.

Die entsprechende EU- Verordnung 2019/2117 zur Umetzung der Listungsänderungen ist am 14.12.2019 in Kraft getreten.

Das bedeutet, dass die meisten unserer Instrumente wieder ohne artenschutzrechtliche Genehmigungen (CITES-Nachweis) verkauft werden dürfen. Lediglich die beiden Palisander-Unterarten Dalbergia nigra und Dalbergia cochinchinensis behalten ihren Schutzstatus bei.