Der JB Systems Twinbeam Color Laser MK 3 hat zwei synchronisierte Laserstrahlen. Durch die Ausgabe von zwei Laserstrahelen wird eine Vielzahl an Effekten erzielt. Der JB Systems Twinbeam Color Laser MK 3 gehört der Laserklasse 3B an und hat eine 150mW 532nm grün und eine 150mW 350nm rot Laserdiode. Durch die Mischung der Grundfarben rot und grün ist ebenfalls eine Ausgabe von gelben Laserstrahlen möglich.
Angesteuert wird der JB Systems Twinbeam Color Laser MK 3 über die eingebauten Programme (Musiksteuerung, Automatikmodus, vorprogrammierte Lasershows) oder über DMX 512 mit einem oder neun Kanälen.
JB Systems Twinbeam Color Laser MK 3 Features: RGY Laser 150mW 532nm grün Laserdiode 150mW 350nm rot Laserdiode Zwei synchronisierte Laserstrahlen Laserklasse 3B Musiksteuerung Automatikmodus Vorprogrammierte Lasershows DMX 512 (1 oder 9 Kanäle) LED Display für Einstellungen Maße: 260 x 300 x 100 mm Gewicht: 3,6 Kg
!!! 3 Jahre Music Store Garantie !!!
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Laserschutzbestimmungen: Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen, kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer.
Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten, gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur Schutzklasse 3a und 3b. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6 (BGV- B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken, Mehrzweckhallen, Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der Berufsgenossenschaft abzunehmen.
Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Berufsgenossenschaft und der zuständigen TÜV Behörde.