Der Laserworld EL-100RG Micro IR ,mit einer Gesamtleitung von bis zu 100mW, ist ein zweifarbiger Sterneffektlaser und für Anfänger und Hobby-Anwender bestens geeignet. Er findet oftmals in kleinen Räumen und Einrichtungen, sowie auch bei Pirvatparties und in Partykellern Verwendung. Die rote Laserdiode und das grüne DPSS Modul gewährleisten schöne und klare Lasereffekte. Der Durchmesser der Laserstrahlen beträgt ca. 3mm und die Strahldivergenz liegt bei ca. 1,5mgrad. Strobo-Effekt und Effektgeschwindigkeit können auf der Geräterückseite eingestellt werden. Zusätzlich lässt sich die Bewegungsgeschwindigkeit und die Aktivierung der Strobo-Effekte über die mitgelieferte Fernbedienung steuern. Ebenfalls kann der Nutzer zwischen Automatik-und Musikmodus wählen.
Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen, kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer. Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser enthalten, gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen eingeteilt. 99% der aktuell auf dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur Schutzklasse 3a und 3b. Diese Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6 (BGV-B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken, Mehrzweckhallen, Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV oder der Berufsgenossenschaft abzunehmen. Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaser Anlage müssen beachtet werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Berufsgenossenschaft und zuständigem TÜV Unternehmen.